Energy Sharing

Bürger:innen gestalten die Energiewende

Die Idee ist einfach: Bürger:innen produzieren gemeinsam Strom, verbrauchen und verteilen ihn. In Deutschland schlummert ein großes Potential für Energy Sharing. Doch die Politik hat die Idee der Bürgerkraftwerke bisher ausgebremst – und verstößt damit gegen EU-Recht.

Energie Gesellschaft Klimapolitik Wirtschaft
18.05.2022
GermanZero

Strom ernten und teilen

Das Prinzip der solidarischen Landwirtschaft ist längst bekannt: Leute pflanzen auf einem gemeinschaftlich bestellten Feld Gurken, Bohnen, Kohl und andere Gemüse und teilen sich später die Ernte. Dieses gemeinschaftliche Handeln lässt sich auch auf die Stromerzeugung übertragen und nennt sich hier Energy Sharing (gemeinsam geteilte Energie). Privatpersonen, kleinere Unternehmen und Kommunen errichten Windräder, Biogasanlagen und PV-Flächen. Sie „ernten“ den Strom, teilen ihn unter sich auf und verteilen ihn sogar an andere Haushalte weiter. Strom aus Erneuerbaren Energien wird somit dezentral und gemeinschaftlich erzeugt und vor Ort verbraucht.

Es geht dabei keineswegs um Öko-Idealismus, den man sich „erst mal“ leisten können muss. Energy Sharing bietet ökologische, technische, ökonomische und gesellschaftliche Vorteile. Auch Bürger:innen, die über keine großen Investitionsmöglichkeiten verfügen, können finanziell von diesen Gemeinschaftsanlagen profitieren. Zum Beispiel, indem sie über Genossenschaften an Windparks oder PV-Flächen beteiligt sind und so günstigen lokalen Strom beziehen. Günstig deswegen, weil üblicherweise anfallende Kosten wie beispielsweise Durchleitungsgebühren – sozusagen die "Maut" – wegfallen.

So dient die Energiewende den Bürger:innen

Natürlich: Wir brauchen eine Balance zwischen dezentralen Ansätzen und zentralen Anlagen, wie sie beispielsweise große Offshore-Windparks darstellen. Aber ein rein "zentralistisches" Modell wäre angesichts der Besonderheiten der regenerativen Stromerzeuger unsinnig. Anlagen benötigen viel Platz und sind im Raum weitflächig verteilt. Bürgerenergie ist indes kleinteilig und von daher kein „nice to have“, sondern elementar wichtig. Man könnte sagen, die Utopie ist schon da! Denn bereits jetzt halten Bürger:innen rund 40 Prozent der Erneuerbaren Energien in ihren Händen, das zeigt eine Studie des Instituts trend:research.

Es gibt aber noch einen guten Grund, das Spielfeld nicht den großen Konzernen und Netzbetreibern überlassen, also den Spielern, deren Geschäftsmodell bislang auf fossilen Energien beruht. Sie würden zwar auf „Grünstrom“ wechseln, aber weiter den Markt dominieren. Im gemeinsamen Teilen von Energie steckt auch ein machtvoller, demokratiepolitischer Hebel. Durch das Energie-Teilen werden Stromkonsumenten zu Bürger:innen, die die notwendige Transformation wollen und betreiben. Beim Energy Sharing indes bestimmen die Menschen mit. Und wer mitreden darf, muss nicht Sturm laufen gegen Windräder.

Recht so!

Energy Sharing schafft Akzeptanz und Bewusstsein für das Thema Energie. Es führt über die Partizipation zu mehr Gerechtigkeit bei der Verteilung von Energie. Gerade unter dem Vorzeichen der „Sektorenkopplung“ sind solche Selbstversorgermodelle attraktiv. Integriert in Gebäude, können sie Strom-, Wärme- und Kälteerzeugungsanlagen clever untereinander verbinden. Diese Erzeuger-Verbraucher-Gemeinschaften sind ein wichtiges Schwungrad für eine Wende auf dem Strommarkt. Sie sind von der EU ausdrücklich gewünscht. In der EU-Richtlinie zum Ausbau der EE, die 2019 novelliert wurde, ist das Recht auf „Energie teilen“ daher auch verankert.

Die Bundesregierung muss liefern

Der Auftrag der Europäischen Kommission an die nationalen Regierungen lautete daher also: Schafft einen rechtlichen Rahmen für Energy Sharing, der unnötige Hemmnisse beseitigt. Als Abgabefrist für neue Gesetze nannte die Kommission Juni 2021. Die alte Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel hat diese Frist jedoch verstreichen lassen, ohne dieser Verpflichtung nachzukommen. Wenn aber Bürgerenergie und Mieterstrom vom Gesetzgeber be- und verhindert wird, benachteiligt er damit die entsprechenden Bürger- und Mietergesellschaften. Das ist nicht rechtens. Das Bündnis Bürgerenergie hat deswegen bei der EU-Kommission Beschwerde eingereicht. Als Hüterin der Europäischen Gesetze kann die Kommission den Mitgliedsstaaten auf die Finger klopfen und – bei einer Verweigerungshaltung – ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

Die neue Ampel-Regierung unter Olaf Scholz bekennt sich jetzt zumindest im Koalitionsvertrag dazu, Energy Sharing zu „stärken“, so die dortige Formulierung. Im Entwurf für das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) kommt sie diesem selbstgesetzten Ziel bei Weitem nicht ausreichend nach. Nach wie vor ist das geplante Energierecht auf eine ausschließliche Versorgung über das öffentliche Netz und nicht auf kleine, lokale Versorgungszellen ausgerichtet. Bürokratie, technische und gesetzliche Regelungen drosseln Bürger-Engagement weiterhin und werden der Dynamik des Ausbaus nicht gerecht. Energy Sharing bleibt damit ein schlafender Riese.

Sicher wird Brüssel der neuen Regierung vorerst eine Gnadenfrist einräumen. Doch das Damoklesschwert eines solchen Verfahrens übt auf jeden Fall den politisch-juristischen Druck aus, sich nicht aus der Verantwortung zu schwindeln. Das sogenannte Osterpaket, also der Gesetzesentwurf, befindet sich nach dem Kabinettsbeschluss vom 6. April 2022 jetzt im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren. Noch kann also Einfluss auf das Recht genommen werden.

Den Riesen wecken

Zusätzlich kommt durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) neuer Schwung in die Sache. Im März 2022 hat Karlsruhe geurteilt, dass die Landesgesetzgeber die Betreiber von Windkraftanlagen ab sofort gesetzlich dazu verpflichten können, Bürger:innen und Kommunen im Umkreis finanziell zu beteiligen, um so die dringend erforderliche Akzeptanz für Windkraft an Land zu erhöhen. Dieses Urteil kann man als einen Fanfarenstoß verstehen, der im Gleichklang steht mit der EU-Direktive. Das BVerfG hat die wichtige Rolle der Bürgerenergien und kleinteiligen Investitionen erkannt und stärkt sie mit diesem Urteil massiv. Das ist gut. Denn es gilt, den Riesen namens Energy Sharing zu wecken.

Foto: Der Strom des Bürgerwindparks Ellhöft kann bis zu 4100 Haushalte versorgen. Quelle: Bündnis Bürgerenergie e. V., (C) Jörg Farys

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